Geschichte
Das Kornhaus diente ab 1644 als Lagerhaus für Getreide und andere Schiffsgüter, wurde 1862 in eine Ziegelei um- und ausgebaut und 1890 von der Einwohnergemeinde Büren an der Aare gekauft. Seither wurde diese
Liegenschaft teilweise als Metzgerei und teilweise als Lagerhaus verwendet. Viele Versuche, dieses historische Gebäude einem neuen Zweck zuzuführen, scheiterten, mehrheitlich an den Finanzen. Grosse Teile der Bevölkerung finden es dringend nötig, dass das Kornhaus in dieser schönen Umgebung durch private Hand renoviert und einem neuen Zweck zugeführt wird, der mit dem
Wesen des historischen Städtchens im Einklang steht und von volkswirtschaftlichem Nutzen ist.
Eigentum
Das Kornhaus Lände Nr. 38 ist Bestandteil der Parzelle Nr. 47, welche im
Eigentum der Einwohnergemeinde Büren an der Aare ist. Dem vorliegenden Projekt dient ausschliesslich das Kornhaus Nr. 38, das Waaghaus Nr. 38A mit ca. 450 m2 Land. Für die Gartenwirtschaft soll eine genau definierte Fläche der Ländeparzelle zu den üblichen Konditionen mietweise zur Verfügung gestellt werden.
Die Baubewilligung zum Umbau des Kornhauses in einen Restaurationsbetrieb im Erdgeschoss mit Galerie, Saal im Obergeschoss sowie Gartenrestaurant aareseits wurde am 8. Oktober 2001 erteilt. Die eingegangenen Einsprachen (Lärm, Geruchsimmissionen, fehlende Besucherparkplätze) konnten bereinigt werden (Protokoll vom 20. September 2001). Für die neue Wohnnutzung im Ober- und Dachgeschoss muss eine Projektänderung eingereicht werden.
Nachbarn
Mit den Nachbarn, insbesondere mit der Evangelisch-Reformierten
Kirchengemeinde Büren a.A (Eigentümerin der Kirchenparzelle Nr. 122) und der
Energieversorgung Büren AG (Betreiberin des Stromnetzes für die
Einwohnergemeinde Büren a.A.) besteht ein gutes Einvernehmen. So konnten
Kraft eines Dienstbarkeitsvertrages (Baurecht) die Grundlage erarbeitet
werden, um die im Kornhaus eingelagerte Trafostation neu im Bereich des
Kirchenplatzes zu platzieren. Die Arbeiten sind voll im Gange und werden nächstens abgeschlossen.
Der Einbezug des Kirchenplatzes in das Projekt (Gestaltung des Kirchenplatzes, Mitbenützung der Toilettenanlage Kornhaus durch die Kirche, Zugang etc.,) muss mit dem Kirchgemeinderat abgesprochen und vertraglich festgelegt werden.
